Sie haben es gewagt, den Schritt ins Ausland. Haben Ihre Sachen gepackt, Ihre Familie genommen und sind mit Sack und Pack in Ihre neue Heimat umgesiedelt.

Als selbstständiger Unternehmensberater und Coach für Führungskräfte möchten Sie Ihre Dienstleistungen auch im neuen Land anbieten.

Die steuerrechtlichen Aspekte in einem fremden Land sind bekanntermaßen komplex, daher haben Sie sich entschieden, diese Angelegenheiten in die Hände einer erfahrenen Relocation Agentur zu legen. Alle erforderlichen Unterlagen wurden eingereicht, und die Agentur hat die Weiterleitung an die zuständigen Behörden bestätigt.

Ihre erste Schulung in der neuen Heimat verläuft vielversprechend. Der gemietete Konferenzsaal ist gut besucht.

Ein erfolgreicher Start.

Doch plötzlich wird Ihre Veranstaltung von der Steuerbehörde in Begleitung der Polizei abrupt beendet. Alle Ihnen gehörenden Ausrüstungsgegenstände werden beschlagnahmt, und der Vorwurf lautet: Illegale Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit, Steuerhinterziehung, Verstoß gegen gewerbliche Vorschriften. Nicht nur vor Ort wird beschlagnahmt, auch Ihre Konten werden gesperrt.

Monate sollen vergehen und hohe Anwaltskosten entstehen, bis Sie alles wieder freibekommen.

Die Agentur behauptet, alle Dokumente fristgerecht eingereicht zu haben. Die Behörden hingegen beteuern, diese nicht erhalten zu haben.

Verlassen Sie sich nicht allein auf Agenturen oder Kanzleien. Suchen Sie direkt die Behörden auf, lassen Sie sich die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen bestätigen und beginnen Sie erst dann mit Ihrer Arbeit im neuen Land.


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